Bei einer Unternehmensgründung macht man sich schnell Gedanken über den Unternehmensnamen oder evtl. auch schon Produktnamen. Bevor man einen Firmennamen schützen lassen kann, eine Wortmarke schützen lassen kann oder ein Logo schützen lassen kann muss man prüfen, ob dies im individuellen Fall möglich ist.
Hierbei gilt es überlegt vorzugehen, denn schnell kann man mit den eigenen Wortschöpfungen Schutzrechte anderer verletzen und deshalb müssen Ideen hierzu rechtlich überprüft werden. Dabei kennt man in Österreich folgende Schutzrechte:
- Patente, die als technische und gewerblich verwendbare Erfindung geschützt werden.
- Gebrauchsmuster, das inhaltlich wie Patent als Erfindung geschützt ist, jedoch nicht den gleichen Erfindungsrang erreicht.
- Geschmacksmuster, die den Schutz eines Designs abbilden.
- Marken, die eingetragen werden können als Wörter, Logos, Farben und Farbkombinationen, Buchstaben, Zahlen oder Produktform und dabei immer nur für bestimmte Anwendungsklassen geschützt werden und für ein bestimmtes Anwendungsgebiet.
Um eine Schutzrechtsverletzung zu vermeiden, muss man entweder selbst im Vorfeld umfangreiche Recherchen beim Patentamt Österreich durchführen oder einen erfahrenen Anwalt für Firmenrechtinsbesondere Patentrecht konsultieren, der die Überprüfung professionell unterstützt. Dabei kann Ihnen auch eine Information auf firmenrecht24.at eine wertvolle Hilfe sein, z. B. zur Markenrecht Schutzdauer, zu den Markenschutz Kosten, zum Urheberrecht oder zur Markenrecherche Österreich.
Für den Fall, dass die Schutzrechtsrecherche positiv verläuft und die angedachten Namen frei sind, sollte man schnellstmöglich auch eine passende Domain für den eigenen Webauftritt reservieren. Dies ist besonders bei der Unternehmensgründung vorrangig, um so eine sinnvolle und passende Repräsentation des Unternehmens im Internet zu ermöglichen.