Der Share Deal ist ein Unternehmenskauf, bei dem man entweder ein Unternehmen als Ganzes oder aber in Anteilen an der Gesellschaft erwirbt. Dabei hat eine Gesellschaft weiterhin Bestand und es findet lediglich ein Wechsel des Inhabers statt und eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Hierbei ist ein Unternehmenskauf Share Deal immer durch einen Notar zu beurkunden.
Ein großer Vorteil beim Share Deal ist es, dass die Beziehungen einer Gesellschaft zu Dritten dabei bestehen bleibt. Es bleiben also bestehende Vertragsbeziehungen unberührt vom Inhaberwechsel. Hierbei ist der Unternehmenskauf bei einer GmbH ein gutes Beispiel, bei dem man Anteile von einem Gesellschafter auf einen anderen überträgt.
Ein Nachteil beim Unternehmenskauf Share Deal ist es jedoch, dass man alle Verbindlichkeiten mit übernimmt. Hierbei hat der neue Inhaber jedoch ein Haftungsrisiko für evtl. nicht identifizierte Verbindlichkeiten oder auch Altlasten. Deshalb führt man in einem solchen Fall von Unternehmenskauf eine Due Diligence Prüfung durch.
Außerdem kann man zusätzlich Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen vereinbarten. Dabei ist die Art der Zusicherungen stark vom Wesen des zu erwerbenden Unternehmens abhängig. Jedoch vereinbart man sie häufig für die Betriebstauglichkeit verschiedener Objekte des Anlage- und Umlaufvermögens des Unternehmens Gebäude.
Jedoch kann man sie auch für ganz konkrete, wichtige Vermögensobjekte vereinbaren, wie z. B. eine Produktionsanlage, eine EDV Einrichtung oder ein bestimmtes Gebäude.
Für den Fall, dass der Verkäufer als Gesellschafter noch ein Gesellschafterdarlehen gewährt hat, sollte er dieses mit dem Geschäftsanteil beim Unternehmenskauf veräußern. Andernfalls kann man im Falle einer Insolvenz bis zu einem Jahr nach Rückzahlung des Darlehens ein Rückerstattungsanspruch gegen den Empfänger geltend machen.