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Markenrecht - Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

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Eine Markenrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn die Rechte eines Markenrechtsinhabers beeinträchtigt werden. Dabei kann nach dem Markenrecht Schadenersatz für die Verletzung der Markenrechte verlangt werden. In diesem Beitrag wollen wir alles Wissenswerte zum Thema Markenrechtsverletzung im Rahmen des Markenschutzes zusammentragen. 

Wir wollen Ihnen wichtige Fragen beantworten wie z.B.: Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor? Was bedeutet  Markenschutz? Was ist zu tun wenn man eine Markenrechtsverletzung Abmahnung erhält? Wann tritt eine Markenrechtsverletzung Verjährung ein? Wie kann man eine Markenrechtsverletzung vermeiden?

  • Das Markenrecht schützt Marken vor Markenrechtsverletzungen
  • Markenschutz kann durch die Eintragung einer Marke oder auch die Bekanntheit eines Kennzeichens entstehen
  • Eine Markenrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn Mitbewerber eine fremde Marke für ihre eigenen Zwecke benutzen
  • Markenrechtsverletzungen lassen sich vermeiden durch eine umfassende Markenrecht Recherche
  • Eine rechtmäßige Markenrechtsverletzung Abmahnung führt zur Unterlassungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
  • Die Abwehr einer Markenrechtsverletzung Abmahnung sowie auch eine eigeninitiierte Markenrechtsverletzung Abmahnung sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Firmenrecht begleitet werden
Inhaltsverzeichnis
Ausgewählte Anwälte für Markenrecht:

Der Markenschutz nach dem Markenrecht

Nicht nur für große Unternehmen können Markenrechtsverletzungen zu einem Problem werden. Deshalb trifft eine Markenrechtsverletzung alle Unternehmen, die es geschafft haben mit einem Produkt oder einer Dienstleistung in einem Markt erfolgreich zu sein. Man muss zunächst einmal die Frage beantworten, was eine Marke bzw. Markenschutz eigentlich ist und wie man die Markenrechte verletzen kann.

Hinweis:

Die Gründungsprivilegierung muss bereits bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag bzw. der Errichtungserklärung einer GmbH enthalten sein. Sie kann nicht durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nachträglich entstehen!

Was ist eine Marke?

Unter einer Marke versteht man ein eindeutiges Kennzeichen für Produkte, Dienstleistungen oder auch ein ganzes Unternehmen, das eine wichtige Werbefunktion hat und eine wirtschaftliche Sache gegenüber der Konkurrenz abgrenzt. Dabei sind besonders Wortmarken und Bildmarken wichtig, sowie die Mischform der Wortbildmarke. Jedoch können auch Farben und Muster oder Klänge, Bewegungen etc. durch eine Marke geschützt werden.

Was bedeutet Markenschutz?

Damit eine Markenverletzung überhaupt stattfinden kann, muss eine Marke geschützt sein. Dabei kann der Markenschutz auf verschiedene Weisen entstehen. Einerseits kann eine Marke bei einem Marken- oder Patentamt eingetragen sein. Andererseits kann eine Marke auch dadurch entstehen, dass ein gewisses Kennzeichen innerhalb der entsprechenden Verkehrskreise einfach als Marke bekannt ist. Jedoch ist das reine „bekannt“ sein eines Kennzeichens in Streitfällen problematisch. Deshalb empfiehlt es sich immer, ein Kennzeichen für den Wirtschaftsverkehr als Marke schützen zu lassen. Wann ein Kennzeichen die entsprechende Geltung erreicht hat, um als Marke zu gelten, hängt stark vom Einzelfall ab. Deshalb empfiehlt es sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen immer einen erfahrenen Rechtsanwalt für Firmenrecht oder einen Anwalt für Markenrecht zu Rate zu ziehen.

Für den Fall, dass ein Kennzeichen entweder die notwendige Geltung erreicht hat oder aber bereits als Marke eingetragen ist, wird ihm markenrechtlicher Schutz zuteil. Dabei wird dem Inhaber des Kennzeichens oder der Marke das alleinige Nutzungsrecht zugestanden und er kann anderen die Nutzung untersagen.

Wann wird der Markenschutz nach dem Markenrecht verletzt?

Ein Markenschutz wird immer dann verletzt, wenn Mitbewerber das eigene Markenzeichen oder ein verwechselbares Zeichen für Ihre Interessen verwenden. Dabei wird die Unterscheidungskraft der ursprünglichen Marke ausgehöhlt. Letztendlich geht es darum, eine Verwechslung durch potentielle Kunden zu vermeiden. Hierbei finden im Rahmen der Digitalisierung bereits umfangreiche Markenverletzungen statt. Neben betrügerischen Nachahmungen werden diese Markenverletzungen auch durch einfache Copy-and-paste Anwendungen begangen. Allerdings kann man auch eine Markenverletzung verschulden, wenn man selber eine Marke eintragen will, sofern die Neueintragung einer bereits geschützten Marke zu stark ähnelt.

Hinweis:

Für den Fall, dass bei der Firmengründung doch zur Beauftragung eines Notars kommt, ist in solchen Standardfällen nur noch ein deutlich reduzierter Tarif fällig.

Wie kann man eine Markenrechtsverletzung vermeiden?

Will man eine Markenrechtsverletzung Abmahnung oder sogar eine einstweilige Verfügung vermeiden, muss man darauf achten, bei der Gestaltung einer eigenen Marke eine Verletzung bereits geschützter Marken zu vermeiden. Dabei ist es egal, ob man eine Wortmarke schützen lassen will, ein Logo schützen lassen will oder eine Bildmarke anmelden will. Man muss einfach bestehende Markenrechte prüfen.

Deshalb sollte man im Vorfeld der Markenanmeldung immer eine gründliche Markenrecht Recherche durchführen. Hierbei kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Firmenrecht oder auch ein Experte für Markenrecht eine wertvolle Unterstützung sein. Dabei kann dieser durch eine professionelle Markenrecht Recherche häufig einen späteren Rechtsstreit vermeiden.

Was sollte man bei einer Markenrechtsverletzung Abmahnung tun?

In den einfachen Fällen einer Markenrechtsverletzung handelte sich um eine komplette Übernahme einer Marke. Für den Fall, dass man selber eine Marke rechtssicher eintragen lassen will, sollte man neben Internetrecherchen eben auch die relevanten Datenbanken der betreffenden Patentämter durchsuchen. Jedoch lässt sich die Frage, ob ein bestimmter Name oder ein bestimmtes Zeichen als Marke eingetragen werden kann, nicht immer sofort sicher beantworten. 

Deshalb empfiehlt es sich dringend, bei Unsicherheiten zur Markeneintragung oder wenn man bereits eine Abmahnung erhalten hat, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Firmenrecht zu konsultieren. Dieser kann im Einzelfall die Lage prüfen und eine rechtssichere Lösung suchen.

Wann liegt eine unrechtmäßige Markenrechtsverletzung Abmahnung vor?

Nicht jede Markenrechtsverletzung Abmahnung ist auch gegründet. Neben einer normalen Prüfung ob Markenrechte eines anderen Markeninhabers verletzt wurden, gibt es auch Sonderfälle, die eine Abmahnung grundsätzlich unrechtmäßig machen.

Hinweis:

Bei der Firmenbucheintragung können Gebühren anfallen, wenn nicht das Neugründungsförderungsgesetz anwendbar ist. Dabei sind 36 Euro Eingabegebühren fällig, wenn es sich um die Eintragung einer GmbH mit zwei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer handelt. Zusätzlich fallen dann noch 313 Euro Eintragungsgebühren an. Bei der GmbH Gründung wird eine GmbH erst mit dem Firmenbucheintrag existent. Damit sind die Errichtungsformalitäten der GmbH abgeschlossen. Da die GmbH nun als juristische Person existiert, sind im Anschluss an die GmbH Gründung jedoch weitere Anmeldungen auszuführen und ggf. Genehmigungen einzuholen.

Die missbräuchliche Markeneintragung

Die Anmeldung und Eintragung einer Marke ist immer dann missbräuchlich im rechtlichen Sinne, wenn sie nur für den Zweck vollzogen wurde, ein großes Abmahnpotenzial zu generieren. Dabei verschafft sich dann die abmahnende Partei einen nicht gerechtfertigten finanziellen Vorteil, weil sie die Marke nicht in der Bestimmung des Markenrechts nutzt und durch die Marke keinen Mehrwert schafft.

Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht

Wenn ein Markeninhaber seine Markenprodukte durch beauftragte Händler vertreibt, so kann in diesen nicht verbieten, seine Produkte unter dem Markennamen zu verkaufen und auch zu bewerben. Hierbei soll der Erschöpfungsgrundsatz einen guten Mittelweg zwischen dem Markenschutz und einem freien Warenverkehr gewährleisten. Deshalb kann der Markeninhaber seine Markenrechte im Händlervertrieb nicht mehr geltend machen.

Die Nichtbenutzung einer Marke

Eine Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Eintragung benutzt werden. Für den Fall, dass der Markeninhaber die Marke nicht innerhalb dieses Zeitraums nutzt, kann er keine Rechte mehr an ihr geltend machen. Deshalb kann er dann auch einen anderen Nutzer der Marke nicht mehr abmahnen. Ferner besteht in diesem Fall ein Anspruch auf die Löschung der Marke im Markenregister. Grundsätzlich kann eine abgemahnte Partei in diesen Fällen Unterlassungsansprüche erfolgreich abwehren. 

Allerdings ist es in der Praxis meist nicht so einfach herauszufinden, ob eine Marke lediglich eingetragen ist oder doch eine Benutzung erfolgt. Deshalb sollte man in diesen Fällen die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts für Markenrecht in Anspruch nehmen.

Maßnahmen im Falle einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Hat man eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten, muss zunächst überprüft werden, die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Hierfür sollte man sich unbedingt von einem Rechtsanwalt für Firmenrecht  beraten lassen, denn eine vorschnelle Abgabe einer Unterlassungserklärung kann wirtschaftlich schädlich und somit auch teuer sein.

Für den Fall, dass die Abmahnung unbegründet ist, muss in schriftlicher Form reagiert werden und eine Darlegung erfolgen, warum die Forderungen unbegründet sind. Außerdem  können bei einer unberechtigten Abmahnung die Kosten für die rechtliche Verteidigung bei der abmahnenden Partei zurückgefordert werden.

Mit welchen Strafen ist im Falle einer Markenrechtsverletzung zu errechnen?

Durch eine Abmahnung sollen einerseits eine bestehende Markenrechtsverletzung beseitigt werden, jedoch geht es in vielen Fällen auch darum, eine unrechtmäßige Übernahme der Marke zu verhindern. Deshalb wird in diesen Fällen auch die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert, der diese eine Vertragsstrafe für jede weitere Markenrechtsverletzung ob vorsieht. Dabei richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe immer nach dem Einzelfall. Deshalb sollte man Inhalte einer Unterlassungserklärung auch nicht selbst modifizieren oder verhandeln, sondern einen erfahrenen Rechtsanwalt für Markenrecht damit beauftragen.

In der Regel in werden mit der Abmahnung auch Schadenersatzansprüche gegen die abgemahnte Partei geltend gemacht. Dabei können dann finanzielle Einbußen durch entgangene Lizenzgebühren sowie auch eine Beeinträchtigung der Wertschätzung der Marke geltend gemacht werden. Ferner wird der Markeninhaber einen Auskunftsanspruch gegen die abgemahnte Partei, um seine Schadenersatzansprüche korrekt berechnen zu können. Hierbei ist der Abgemahnte verpflichtet, umfassend und wahrheitsgemäß Auskunft über seinen unrechtmäßigen auch Gebrauch der Marke zu erteilen. Deshalb sollte er sich unbedingt die Unterstützung eines Experten für Firmenrecht hinzuholen.

Wie geht man vor, wenn man selbst einer Abmahnung wegen ob Markenrechtsverletzung erteilen möchte?

Wird für den Fall, dass man selbst eine Markenrechtsverletzung unterbinden möchte, sollte man sich für die Formulierung der Abmahnung die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Markenrecht suchen. Dabei kann dieser eine rechtssichere Abmahnung aufsetzen und dabei eventuell teure Fehler vermeiden. 

Jedoch kann ein Markeninhaber auch ohne eine Abmahnung den Rechtsweg der Klage einschlagen. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass sich der Beschuldigte zu einer Abgabe einer Unterlassungserklärung und auch der Zahlung einer Strafe bereit erklärt. Deshalb würde dann der Grund der Klageerhebung entfallen und der Markeninhaber hätte die Kosten der Prozessgebühren zu tragen. Deshalb sollte man sich bei einer Abmahnung oder Klage wegen Markenrechtsverletzung immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Firmenrecht oder einem erfahrenen Anwalt für Markenrecht beraten lassen. Geprüfte und erfahrene Experten finden Sie schnell und einfach unter firmenrecht24.at.

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