Neue Versicherungsverträge müssen seit dem 21.12.2012 einheitliche Tarife für Männer und Frauen bieten.
Dabei wurde vom Europäischen Gerichtshof entschieden, dass sowohl unterschiedliche Prämien als auch Leistungen für Männer und Frauen diskriminierend seien.
Hiervon betroffen sind insb. Kranken-, Pflege-, Unfall- und Lebensversicherungen. Die neuen Unisex-Tarife gelten jedoch nur für Versicherungsverträge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden.
Jedoch ist hier besonders Vorsicht geboten, wenn alte Versicherungsverträge geändert werden sollen. Hierbei kann bei einer Vertragsänderung ungewollt ein neuer Unisex-Tarif greifen.
Dabei wird immer darauf abgestellt, ob ein Versicherungsvertrag eine wesentliche Änderung erfährt, wie z. B. das versicherte Risiko, die Versicherungsvertrag Laufzeit oder die Versicherungssumme.
Hierbei wird ein alter Versicherungsvertrag dann wie ein neuer Vertrag behandelt. Deshalb sollte man sich bei Vertragsänderungen von Altverträgen im Vorfeld eingehend zu möglichen Tarifänderungen durch die neuen Unisex-Tarife erkundigen.