Grundsätzlich muss man für die Form des Versicherungsvertrag kündigen zwischen der Schriftlichkeit und einer „geschriebenen Form“ unterscheiden. Schriftlichkeit und „geschriebene Form“.
Dabei reicht durch Gesetzesänderungen heute auch für viele Kündigungsschreiben die geschriebene Form aus. Hierbei verlangt das Schreiben keine Unterschrift und man kann deshalb auch eine Versicherung kündigen online oder eine Versicherung kündigen per E-Mail.
Deshalb ist beim Versicherungsvertrag kündigen nur noch in solchen Fällen eine Schriftlichkeit mit Unterschrift erforderlich, in denen entweder per Gesetz Schriftlichkeit vorgeschrieben ist oder dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer eine vereinbarte Schriftlichkeit beim Versicherungsvertrag kündigen nicht eingehalten hat, muss der Versicherer ihn unverzüglich darauf hinweisen.
Hierbei kann der Versicherungsnehmer dann innerhalb von 14 Tagen durch eine schriftliche Kündigungserklärung die Frist wahren. Für den Fall, dass der Versicherer diesen Hinweis unterlässt, kann er sich nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.