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Der Beteiligungsvertrag in Österreich - Was muss man dazu wissen?

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Unter einem Beteiligungsvertrag versteht man einen rechtsverbindlichen Vertrag, der eine Beteiligung eines Investors an einem Unternehmen oder Start Up regelt. Dabei werden alle wichtigen Vereinbarungen über die Beteiligung rechtssicher festgehalten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Unternehmensgründung einer GmbH oder einen Unternehmenskauf handelt, der Beteiligungsvertrag stellt immer die Beziehung zwischen Unternehmer und Investor dar. 

In diesem Artikel wollen wir alle wichtigen Fakten zum Beteiligungsvertrag darstellen und dabei auch Antworten auf wichtige Fragen liefern, wie z. B.: Was beinhaltet ein Beteiligungsvertrag? Braucht man eine Beteiligungsvertrag Beurkundung? Wie sehen Start Up Beteiligungsmodelle aus?  Kann man einen Beteiligungsvertrag kündigen? 

  • Der Beteiligungsvertrag regelt die Beteiligung eines Kapitalgebers an einem Unternehmen oder Start Up
  • Dabei kann ein Beteiligungsvertrag verschiedene Arten der Beteiligung regeln, die von einer Beteiligung als Gesellschafter über einen stillen Beteiligungsvertrag bis hin zu einem partiarischen Darlehen reichen.
  • Ein Beteiligungsvertrag wird meist bei Unternehmensgründung abgeschlossen, um eine Anschubfinanzierung zu gewährleisten oder im laufenden Geschäftsbetrieb, um das Wachstum des Unternehmens zu finanzieren
  • Der Beteiligungsvertrag enthält immer unmittelbar zahlungsbezogene Vertragsklauseln und nur mittelbar zahlungsbezogene Klauseln Beteiligungsvertrag (Kontrollrechte und Mitbestimmung)
  • Beteiligungsverträge können sowohl befristete Beteiligungen darstellen, wie z. B. oft bei einem partiarischen Darlehen, oder aber auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.

Wie ist die Funktionsweise eines Beteiligungsvertrages?

Grundsätzlich ist ein Beteiligungsvertrag ein Investitionsvertrag, der die Beziehung zwischen Unternehmen und Investor regelt. Dabei regelt er die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Kapitalbeteiligung und auch die Investitionskonditionen. Außerdem werden im Beteiligungsvertrag als Gesellschaftsvertrag die Aktivitäten der Vertragsparteien vereinbart. Hierbei sollen die Klauseln im Beteiligungsvertrag auch zukünftige Entscheidungen, ggf. auch zukünftige Finanzierungsrunden, unterstützen. Ferner regelt der Beteiligungsvertrag für den Investor die Auszahlung seiner Finanzierungssumme und auch seine Mitbestimmungsrechte. 

Dabei legt der Beteiligungsvertrag eine festgelegte prozentuale Beteiligung am Unternehmenswert und Gewinn des Unternehmens fest, die man Beteiligungsquote nennt. Über die Klauseln Beteiligungsvertrag werden dabei die Struktur und die Konditionen der Beteiligung des Investors am Unternehmen festgelegt. Hierbei vollzieht sich die Beteiligung des Investors dann als Kapitalerhöhung des Unternehmens. Diese grundsätzlichen Strukturen finden sich in allen Verträgen dieser Art, egal ob es sich um einen Beteiligungsvertrag AG oder einen Beteiligungsvertrag Einzelunternehmen handelt.

Welche Bestandteile hat ein Beteiligungsvertrag?

Der Beteiligungsvertrag beinhaltet bestimmte Regelungen, die sich auf verschiedene Sachverhalte der Beteiligung beziehen.  Dabei geht es sowohl um die Art der Beteiligung, den Beginn und die Mindestlaufzeit der Beteiligung, die Höhe des Investments, der Gewinnanteil und die Exitbedingungen bei einer Auflösung der Beteiligung. Zusätzlich werden verschiedene Kontroll- und Informationsrechte vereinbart.Dabei kann bei der Art der einzelnen Vertragsbestandteile zwischen unmittelbar zahlungsbezogenen Vertragsklauseln und nur mittelbar zahlungsbezogenen Klauseln Beteiligungsvertrag unterschieden werden. Hierbei wirken sich die unmittelbar zahlungsbezogenen Klauseln Beteiligungsvertrag direkt auf die Aufteilung laufender Erträge sowie die eventuellen Erlöse aus einer späteren Veräußerung des Unternehmens (sogenannter Exit) aus. 

Hingegen definieren die mittelbar zahlungsbezogenen Klauseln Beteiligungsvertrag Kontrollrechte im weiteren Sinne sowie die Einflussmöglichkeiten der Vertragsparteien auf die Geschäftspolitik.  Dadurch dienen sie damit letztlich ebenfalls dem Zweck, die Vermögenspositionen zu gestalten und zu sichern.

Welche Arten der Beteiligung gibt es beim Beteiligungsvertrag?

Meist sind Gründer, Selbstständige und Unternehmer in bestimmten Reifephasen ihrer Tätigkeit darauf angewiesen, das Unternehmen durch Kapital und damit eine Beteiligung eines Investors auszustatten. Dabei gibt es unterschiedliche Arten der Beteiligung:

Beteiligung als Gesellschafter am Unternehmen

Dieses Beteiligungsmodell kommt oftmals für Gründer in Frage, die sich neben Kapital auch eine Teilhabe an bestehender Expertise und Beratung ins Unternehmen holen wollen. 

Deshalb entscheiden sie sich dazu, einen erfahrenen Fachmann ins Unternehmen zu holen, der sich einbringt. Hierbei entschließen sie sich dann, denjenigen als Mitgesellschafter an der Firma zu beteiligen. Dabei entsteht dann ein neuer Beteiligungsvertrag Gesellschaftsvertrag.

Beteiligung als stiller Gesellschafter am Unternehmen

Eine Beteiligung als stiller Gesellschafter kann dann sinnvoll sein, wenn ein Gründer, z. B. beim Start Up gründen, zwar eine Investition sucht, jedoch dabei weniger Einmischung in die Geschäftsführung will. 

Dabei kann ein stiller Beteiligungsvertrag dann für einen Investor eine dauerhafte Beteiligung bieten die auch einige Mitbestimmungsrechte bei grundsätzlichen Entscheidungen mit sich bringt. Allerdings wird der Investor dabei nicht nach außen als Gesellschafter des Unternehmens auftreten.

Beteiligung als partiarisches Darlehen

Ein partiarisches Darlehen ist dann eine ideale Beteiligungsform, wenn ein Gründer zwar Kapital für die Unternehmensgründung benötigt, jedoch eine Einmischung möglichst verhindern will. Außerdem möchte er keine Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse und auch nur eine befristete Beteiligung am Unternehmen gewähren. Hierbei kommt ein Investor in Frage, der seinerseits keine große Investition tätigen will und mit einer geringen Beteiligung einverstanden ist. Dabei bietet sich dann ein Beteiligungsvertrag als partiarisches Darlehen an.

Beteiligung von Begünstigten ohne Investment

Häufig findet man in der Praxis auch Situationen, in denen entweder Mitarbeitern oder auch Familienangehörigen eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen eingeräumt werden soll. Dabei bietet sich auch ein stiller Beteiligungsvertrag an, der eine langfristige Beteiligungsform darstellt, jedoch nicht mit einer Investition als Gegenleistung verbunden ist. 

Wann entscheiden sich Unternehmen typischerweise zu einer Beteiligung?

Typische Zeitpunkte für eine Investoren Beteiligung am Unternehmen sind:

  • Bei der Unternehmensgründung: Hierbei möchten zumeist Start Ups mit einer Geschäftsidee voll durchstarten und benötigen dafür eine Anschubfinanzierung.
  • Im laufenden Unternehmensbetrieb: Dabei erfordert zumeist das Wachstum des Unternehmens weiteres Kapital für Investitionen. Hierbei stehen häufig die bereits bestehenden Gesellschafter oder Investoren nicht für weitere Kapitaleinlagen zur Verfügung und das Unternehmen muss dann nach neuen Investoren suchen.

Deshalb sind sowohl Beginn und auch Mindestlaufzeit sowie die Höhe des Investments wichtige Eckdaten eines Beteiligungsvertrages. Dabei kann z. B. bei einem partiarischen Darlehen eine Beteiligung für einige Jahre vereinbart werden, in anderen Fällen auch eine lebenslange, unbefristete Beteiligung.

Wie bestimmt man die Gewinn- und Exitbeteiligung im Beteiligungsvertrag ?

Im Beteiligungsvertrag wird immer auch der Anteil am Gewinn des Start Ups oder Unternehmens des jeweiligen Investors festgelegt. Hierbei geht es neben der Gewinnbeteiligung auch um eine Exitbeteiligung. Dabei versteht man unter Exitbeteiligung einen gewinnabhängigen jährlichen Bonuszins im Falle des Verkaufs des Unternehmens.

Grundsätzlich ist dies z. B. bei einem partiarischen Darlehen üblich, bei dem ein Investor zwar nicht z. B. am GmbH Stammkapital beteiligt ist, jedoch am mittelbaren wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Zusätzlich kann auch in anderen Beteiligungsmodellen eine Klausel Beteiligungsvertrag zum „qualifizierten Exit“ vereinbart werden. Dabei ist es einem Hauptgesellschafter möglich, Minderheitsgesellschafter des Unternehmens auszuschließen. Hierbei hält ein Hauptgesellschafter mindestens 90 Prozent des Kapitals an der Firma. Beim qualifizierten Exit kann er dann die Gesellschafteranteile der übrigen Gesellschafter gegen die Zahlung eines Ablösezinses auf sich selbst übertragen.

Grundsätzlich wird ein Bonuszins im Falle des Exits oder Gewinns mithilfe der Beteiligungsquote errechnet. Dabei richtet sich die Beteiligungsquote nach der Höhe des Einzelinvestments der Investoren, der Höhe der Gesamtinvestments und der Premoney-Bewertung z. B. eines Start Ups. Dabei wird der Beteiligungsvertrag immer auf der Basis der Premoney-Bewertung geschlossen, die eine Bewertung des Unternehmenswertes vor der Finanzierungsrunde meint. Zusätzlich wird dieser Wert dann mit der Investitionssumme zusammengelegt und ergibt dann eine Postmoney-Bewertung. Diese Bewertung nach Investition fließt dann in die Berechnung der Beteiligungsquote ein.

Was versteht man unter Liquidations- und Erlöspräferenzen im Beteiligungsvertrag?

Die Liquidations- und Erlöspräferenzen als Klauseln Beteiligungsvertrag bieten eine Bevorzugung des Investors bei seinem Ausstieg im Exitfall. Dabei wird dem Investor garantiert, dass er im Falle eines Exits zuerst sein Investment zurückerhält. Hierbei werden die übrigen Gesellschafter nach ihren Beteiligungsquoten erst bedient, wenn die Ansprüche des Investors erfüllt sind.

Was versteht man unter der „Anti-Dilution“ Klausel Beteiligungsvertrag?

Für den Schutz bereits vorhandener Investoren bietet die Anti Dilution – Klausel Beteiligungsvertrag eine Maßnahme gegen eine Verringerung ihrer Beteiligungsquote im Falle neuer Finanzierungsrunden. Dabei wird bei Anschlussfinanzierungen oftmals eine Kapitalerhöhung der Firma vorgenommen, die weitere Anteile für neue Investoren am Unternehmen bedeutet. Hierbei erhöht sich dann das Stammkapital des Unternehmens, jedoch verringert die Maßnahme auch die Beteiligungsquote der Erstinvestoren. 

Deshalb wird mit der Anti- Dilution Klausel Beteiligungsvertrag einer nachteiligen Unternehmensbewertung für die Erstinvestoren vorgebeugt. Dabei kann z. B. ein Bezugsrecht dem Investor das Recht zusichern, an allen zukünftigen Finanzierungsrunden oder bei jeder Ausgabe von neuen Eigenkapitalanteilen oder pro rata teilnehmen zu dürfen. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Investor sich gegen eine Verwässerung seiner Vermögens- und Stimmrechtsposition schützen kann.

Was bedeutet die Aufkündigung im Beteiligungsvertrag?

Die Aufkündigung als Klausel Beteiligungsvertrag regelt die Möglichkeit einer Kündigung der Beteiligung durch einen Investors bei einem partiarischen Darlehen. Hierbei werden meist Mindestlaufzeiten von einigen Jahren vereinbart, nach denen die Beteiligung gekündigt werden kann. Dabei erhält der Investor dann seine Investition zurück.

Die Rechte und Pflichten für Unternehmen und Gründer aus dem Beteiligungsvertrag

Der Beteiligungsvertrag gesteht den Investoren besondere Rechte zu und die Gründer bzw. Unternehmer müssen im Gegenzug für die Kapitalanlage bestimmte Pflichten annehmen. Dabei handelt es sich z. B. um die Reportingpflicht, bei der die Unternehmer oder Gründer ihre Investoren über die Geschäftstätigkeit informieren. Hierbei geht es um wichtige Kennzahlen wie z. B. Umsätze, Roherträge oder EBIT (erzielter Rohgewinn zeitraumbezogen). Zusätzlich gehört in ein Reporting auch ein Lagebericht über die aktuellen Herausforderungen, Erfolge, wichtige Ereignisse und die geplanten weitere Schritte. Außerdem haben Investoren immer bestimmte Kontroll- und Informationsrechte, die vom Unternehmen bzw. Gründer erfüllt werden müssen. 

Dabei müssen die Unternehmen auch Informationen bereitstellen, die über die gültigen gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Für den Fall, dass im Beteiligungsvertrag Zustimmungsrechte vereinbart werden, darf die Unternehmensleitung bestimmte Geschäfte nur mit einer Zustimmung der Kapitalgeber tätigen. Dabei handelt es sich üblicherweise um die Aufnahme von größeren Krediten, die Ausgabe von weiteren Eigenkapitaltiteln, eine Gründung von Tochtergesellschaften, eine Änderung eines Mitarbeiteroptionsplans, und ähnliches.

Die Funktion des Beteiligungsvertrages und die Finanzierungsprobleme der Unternehmen

Alle angeführten Inhalte eines Beteiligungsvertrages dienen letztendlich dazu, die fundamentalen Finanzierungsprobleme von Unternehmen zu lösen. Dabei sind diese besonders bei der Unternehmensgründung meist stark ausgeprägt. 

Jedoch ist es für Investoren sehr schwer, einen zu erwartenden, zukünftigen Wert eines Unternehmens richtig einzuschätzen wenn sie daran denken einen Start Up Beteiligungsvertrag abzuschließen. Hingegen hat das Management eines Unternehmens eine deutlich bessere Informationsposition in Bezug auf das eigene Know How, die Vermögensposition des Unternehmens und auch das Wettbewerbspotential. Deshalb besteht für einen Investor aufgrund dieser Informationsasymmetrie immer eine Gefahr, ein ungünstiges Investment einzugehen. Hierbei kommt es also darauf an, durch die Vereinbarungen in einem Beteiligungsvertrag den Kapitalgeber davon zu überzeugen, dass eine Investition vorteilhaft ist und die Risiken kalkulierbar. Dafür muss die anfangs bestehende Informationsasymmetrie durch die Vereinbarungen im Beteiligungsvertrag überwunden werden. Dazu bedienen sich Investoren im Vorfeld der Vereinbarung eines Beteiligungsvertrages meist einem Screening des Unternehmens im Rahmen einer sogenannten Due Diligence, der Prüfung des Businessplans sowie die Einholung aller weiteren verfügbaren Informationen.  Außerdem sollen auch die vom Unternehmen ausgesprochenen Garantien und eine Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen diesem Zweck dienen. 

Auch können spezifische Regelungen im Beteiligungsvertrag, zu denen das Management zustimmt, das eigene Vertrauen in die Entwicklung ihres Unternehmens signalisieren. Hierbei können z. B. Liqudationsvorrechte oder Vorzugsdividenden vereinbart werden, bei denen ein Investor auch bei einer schlechteren Entwicklung des Unternehmens überproportional partizipiert. Außerdem besteht bei einer Investition für den Kapitalgeber auch immer die Gefahr, dass durch Entscheidungen der Unternehmensführung die Erzielung einer ausreichenden Rendite vernachlässigt wird. Dabei kann z. B. ein Beteiligungsvertrag Geschäftsführer mit einem wissenschaftlichen Hintergrund das eingesetzte Kapital zu stark in Forschung und Entwicklung investieren und dabei die Marktreife und – einführung eines Produktes vernachlässigen. Deshalb werden Investoren im Rahmen der Entwicklung des Beteiligungsvertrages zumeist auch Kontroll- und Mitwirkungsrechte zugestanden.

Wie kann ein Anwalt für Firmenrecht bei der Erstellung eines Beteiligungsvertrages helfen?

Einen Kapitalgeber zu finden und einen guten Beteiligungsvertrag zu verhandeln kann einen Unternehmer vor eine große Herausforderung stellen. Deshalb sollte er möglichst frühzeitig die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Firmenrecht in Anspruch nehmen. Dieser kann ihm helfen, vor einem Vertragsabschluss alle relevanten Bestandteile des Beteiligungsvertrages zu klären. 

Dabei kann er die Verhandlungen zwischen Kapitalgeber und Unternehmen unterstützen, indem er sinnvolle Vorschläge für Klauseln Beteiligungsvertrag erarbeitet und vorschlägt. Ferner kann er auch im Vorfeld einer Beteiligung ein Unternehmen dabei beraten, welche Formen der Beteiligung sinnvoll sein könnten und wie man einen entsprechenden Beteiligungsvertrag dann gestalten kann. Ein Beteiligungsvertrag mit einem Kapitalgeber stellt für ein Unternehmen einen bedeutsamen Schritt in Rahmen seiner Unternehmensentwicklung dar. Deshalb sollte ein Beteiligungsvertrag grundsätzlich bis ins kleinste Detail rechtssicher ausgearbeitet sein und auch von einem Experten für Firmenrecht geprüft sein. Erfahrene und spezialisierte Anwälte für Firmenrecht finden Sie schnell und einfach unter firmenrecht24.at.

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