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Firma gründen - Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

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Will man eine Firma gründen, sind vielfältige Aspekte zu berücksichtigen und auch die Kosten für die Unternehmensgründung vorab richtig einzuschätzen. Dabei spielen sowohl administrative Kosten eine Rolle, die meist von der Firma gründen Rechtsform abhängig sind, als auch weitere Gründungskosten, die sich z.B. aus dem Markenschutz ergeben. 

Ferner muss man beim Firma gründen einer GmbH z.B. beachten, dass hier ein GmbH Stammkapital aufgebracht werden muss. Dieser Beitrag soll viele relevante Fragen zum Firma gründen beantworten und verdeutlichen, welche Unterscheide sich auch für die Kosten beim GmbH gründen gegenüber anderen Rechtsformen ergeben.

Firma gründen – Die Gründungskosten

Spricht man beim Firma gründen von den Gründungskosten, muss man grundsätzlich zunächst einmal zwischen den Firma gründen Kosten im engeren Sinne und im weiteren Sinne unterscheiden.

Firma gründen – Die Kosten im engeren Sinne

Dabei handelt es sich bei den Kosten für die Unternehmensgründung im engeren Sinne um die reinen Kosten für die administrative Gründung eines Unternehmens. Hierbei sind ausschließlich diverse Gebühren und ggf. Anwalts- oder Notarhonorare für die Eintragung beim Firma gründen gemeint. Zusätzlich ist in bestimmten Fällen auch das Mindestkapital zu berücksichtigen, das bei der Unternehmensgründung eingebracht werden muss, wie z.B. das GmbH Stammkapital. Dieses gehört zwar nicht zu den Kostenpositionen beim  Firma gründen, muss jedoch aufgebracht werden, damit das Unternehmen überhaupt rechtlich existieren kann.

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Firma gründen – Die Kosten im weiteren Sinne

Die Firma gründen Kosten im weiteren Sinne enthalten hingegen neben den Kosten, die für eine rein rechtliche Existenz des Unternehmens anfallen auch z. B.:

  • Die Marketingkosten: z.B. für Logoentwicklung oder Gestaltung von  Geschäftsunterlagen, wie z.B. Briefpapier, Visitenkarten und die Erstellung einer Homepage. Ferner gehören hierzu die Kosten für einen evtl. Markenschutz (z.B. Firmenname schützen lassen, Logo schützen lassen, Wortmarke schützen lassen).
  • Die Bürokosten: z. B. für Büroeinrichtung , -material und Telefon, Kosten für Geschäftsausstattung, wie Büromiete oder Fahrzeuge.
  • Die Maklerkosten: z. B. Kosten für Immobilienmakler oder Personalvermittler

Grundsätzlich lassen sich die Firma gründen Kosten im engeren Sinne im Vorfeld recht konkret ermitteln und sie sind immer abhängig von der Art der Unternehmensgründung und damit der entsprechenden Firma gründen Rechtsform. 

Im Gegensatz dazu sind die  Gründungskosten im weiteren Sinne nur im individuellen Fall richtig einschätzbar und sind stark abhängig vom Unternehmensgegenstand und den entsprechenden Notwendigkeiten.

Firma gründen im engeren Sinne – die Errichtungskosten

Die administrativen Gründungskosten für die rein rechtliche Errichtung bei der Unternehmensgründung sind stark abhängig davon, ob ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft gegründet wird. Dabei wird bei einer Gesellschaftsgründung in der Regel ein Gesellschaftsvertrag durch einen Rechtsanwalt erstellt und meist auch notariell beglaubigt. Außerdem wird bei einer Gesellschaft meist eine Firmenbucheintragung verlangt. 

Deshalb fallen hierbei beim Firma gründen meist Kosten für eine Rechtsberatung sowie auch für die eine Firmenbucheintragung  an. Hingegen fallen bei der Gründung eines Einzelunternehmens nur dann Gebühren an, wenn diese auch in das Firmenbuch eingetragen werden soll. Allerdings entfallen für Neugründer und Betriebsübernehmer die Gebühren für die Firmenbucheintragung gemäß dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG). Hierfür benötigt man bei der Unternehmensgründung dann eine Beratungsbestätigung der Wirtschaftskammer.

Firma gründen – Einzelunternehmen gründen oder Personengesellschaft gründen (OG oder KG)

Einzelunternehmen

Will man ein Einzelunternehmen gründen, ist die Gewerbeanmeldung in der Regel kostenlos. Jedoch bilden bestimmte Anmeldungen mit besonderen Gesetzesgrundlagen, wie z. B. das Buchhaltergewerbe,  hier eine Ausnahme und sind kostenpflichtig.

Die Firmenbucheintragung ist normalerweise bei einer Neugründung nicht notwendig und kann freiwillig erfolgen. Allerdings wird sie bei einem Jahresnettoumsatz von über 700.000 Euro verpflichtend und kostet dann ca. 90 Euro.

Personengesellschaften (OG, KG)

Grundsätzlich ist der Gesellschaftsvertrag einer OG oder KG nicht an eine bestimmte Form gebunden. Deshalb können die Kosten für die Errichtung des Gesellschaftsvertrages auch sehr unterschiedlich sein. Jedoch ist im Fall, dass dieser durch einen Rechtsanwalt oder Notar gestaltet wird, mit Kosten von ca. 1000 Euro für die Vertragserstellung  zu rechnen. Die Gewerbeanmeldung ist auch bei einer OG oder KG kostenlos, außer im Falle von speziellen Gewerben. Die Firmenbucheintragung einer OG oder KG ist mit Gebühren in Höhe von ca. 260 Euro zu veranschlagen.

Firma gründen – GmbH gründen

Will man eine GmbH gründen,  so muss ein entsprechender Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Deshalb fallen im Rahmen einer Unternehmensgründung als GmbH meist höhere Kosten für die Vertragserstellung und die Beurkundung durch den Notar an. 

Jedoch können diese sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welche Art von GmbH gegründet wird und wie speziell der Regelungsumfang im Gesellschaftsvertrag ist. Wichtige Faktoren sind hierbei:

  • Einsatz eines Standardvertrages oder individueller Gesellschaftsvertrag
  • Gründung einer Ein-Mann-GmbH oder GmbH mit mehreren Gesellschaftern
  • Inanspruchnahme zusätzlicher Beratung durch Anwalt und Steuerberater
  • Die Höhe des Stammkapitals

Außerdem kann man bei diesen Kosten zwischen unvermeidbaren und optionalen Kosten unterscheiden.

GmbH gründen - Gesellschaftsvertrag und Notargebühren

Ein Gesellschaftsvertrag für GmbH muss immer erstellt werden. Hierfür ist jedoch nicht in jedem Fall eine Beratung durch einen Anwalt für Firmenrecht erforderlich. Für den Fall, dass man z. B. eine GmbH alleine gründen will in einem klassischen Geschäftsbereich, wie z. B. ein Handelsunternehmen, kann man für den Gesellschaftsvertrag ggf. eine Standardvorlage verwenden. Dadurch  kann man zusätzliche Beratungskosten für einen Anwalt sparen.  

Jedoch sind bei Unternehmensgründungen als GmbH, wenn externe Kapitalgeber beteiligt sind oder Sacheinlagen getätigt werden, sowie in Fällen, in denen die Gesellschafter komplexe Beziehung zueinander haben, meist Beratungen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Firmenrecht notwendig. 

Dabei kann man im Vorfeld der Beratung die Kosten für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages klären. Allerdings können folgende Richtwerte für die Kosten der anwaltlichen Unterstützung und notariellen Beglaubigung angenommen werden:

Ein-Mann-GmbH – Errichtungserklärung mit den gesetzlichen Mindestanforderungenca. € 100,- bis 150,-
Ein-Mann-GmbH mit den gesetzlichen Mindestanforderungen und einigen zusätzlichen Regelungen durch Notar – je nach Umfangca. € 500,- bis 1.000,-
GmbH mit zwei oder mehreren Gesellschafternmind. € 2.000,-
Hinweis:

Im Falle einer Sachgründung wird ein Sachgründungsbericht gefordert. Dieser verursacht zusätzliche Notarkosten von ca. 63 Euro.

Bestellung des Geschäftsführers

Bei der Errichtung einer GmbH ist auch ein Beschluss zur Bestellung der Geschäftsführer notwendig. Dieser muss jedoch nicht notariell beurkundet werden. Für den Fall, dass man dies selbst übernehmen kann, spart man bei einer Ein-Mann-GmbH 250 Euro. 

Bei einer Mehrpersonen-GmbH sind es 134 Euro. Jedoch muss man in diesem Fall auch für eine korrekte Beschlussfassung Sorge tragen. Hierbei handelt es sich also um optionale Kosten bei der Unternehmensgründung.

GmbH gründen – Überwachung der Einzahlung des Stammkapitals

Ebenfalls zu den optionalen Kosten gehört auch die Überwachung der Einzahlung des GmbH Stammkapitals. Für den Fall, dass man diese Leistung vom Notar in Anspruch nimmt, wird er den Eingang des GmbH Stammkapitals als Mitteilung an das Handelsgericht weiterleiten. 

Hierfür betragen die Gebühren ca. 63 Euro. Es empfiehlt sich, diese Leistung in Anspruch zu nehmen, um einen problemlosen Eintragungsprozess zu garantieren.

GmbH gründen – Anzahl der Gesellschafter

Ferner hat auch die Anzahl der Gesellschafter einen Einfluss auf die Gebührenhöhe für eine Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags. Bei einer Ein-Mann-GmbH liegen die Gebühren bei ca. 125 Euro, bei mehreren Gesellschaftern steigen sie auf 250 Euro an.

GmbH gründen – Höhe des Stammkapitals

Die Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages durch einen Notar ist bei einer Unternehmensgründung als GmbH zwingend vorgeschrieben. Dabei richten sie sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, das eine Gebührenordnung in Abhängigkeit von der Höhe des GmbH Stammkapitals vorsieht.

GmbH gründen - Eintrag in das Firmenbuch und Gewerbeanmeldung

Ein Eintrag in das Firmenbuch ist bei der GmbH Gründung unumgänglich. Dabei betragen die amtlichen Kosten ca. 150 Euro und im Falle einer Sachgründung sind es 240 Euro. Für den Fall, dass man hierbei die Anmeldung durch einen Anwalt für Firmenrecht durchführen lässt, können sie bei ca. 400 Euro liegen. 

Ein Anwalt für Firmenrecht gewährleistet dabei, dass alle Angaben zum Unternehmen vollständig und rechtmäßig eingetragen werden. Zusätzlich ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, die bei einer Neugründung meist kostenlos ist. 

Für spezielle Gewerbe und in Fällen zusätzlicher Gründungen können jedoch Gebühren anfallen.

GmbH gründen - Beratungskosten für die Eröffnungsbilanz

Bei einer GmbH Gründung muss ferner eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Hierbei sollen die Vermögensverhältnisse einer GmbH zum Gründungszeitpunkt erfasst werden. Dabei fallen zusätzliche Kosten an, wenn man dafür die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt. Diese richten sich nach der Steuerberatergebührenordnung (StBVV).

EXKURS: GmbH gründen – das Mindestkapital einer GmbH

Unabhängig von den Kosten zur Unternehmensgründung ist für die Gründung einer GmbH in Österreich auch eine Mindestkapitaleinlage von 35.000 Euro bei der Gründung notwendig, von der mindestens 17.500 Euro auch eingezahlt sein müssen. Dabei trägt man als Unternehmer jedoch eine Haftung für die gesamten 35.000 Euro im Zweifelsfall.  

Deshalb ist die in Österreich angebotene Gründung einer gründungsprivilegierten GmbH bei Neugründern sehr beliebt. Dabei unterscheidet sich die gründungsprivilegierte GmbH von der klassischen GmbH nur durch einen niedrigeren Kapitalaufwand. Gemäß §10b GmbHG ist die Gründung einer gründungsprivilegierten GmbH mit einer Bareinlage ab 5.000 € möglich. Dabei haftet man für weitere 5.000 €, die jedoch noch nicht in die GmbH einzahlt werden müssen.

Die gründungsprivilegierte GmbH ist immer auf 10 Jahre beschränkt. Danach muss sie in eine klassische GmbH umgewandelt werden. Dabei müssen dann auch zu diesem Zeitpunkt die restlichen 12.500 € als Stammeinlage eingezahlt werden.

Firma gründen – Ermittlung der gesamten Gründungskosten

In welcher Höhe Kosten und Gebühren beim Firma  gründen anfallen, hängt einerseits von der Art des Unternehmens ab, das gegründet werden soll und andererseits auch vom Umfang der externen Leistungen, die man bei der Unternehmensgründung in Anspruch nimmt.  

Dabei sind die Gründungskosten ein wesentlicher Bestandteil des Kapitalbedarfs, den ein Gründer durch Eigen- und/ Fremdkapital finanzieren muss. Bei den individuell ermittelten Kosten findet im Anschluss eine Übernahme in den Finanzplan des Unternehmens bei Gründung statt, der Teil eines Businessplans ist. 

Hierbei werden alle Kosten berücksichtigt, die für die Aufnahme des regulären Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Diese ergeben sich aus den Kostenblöcken der administrativen Kosten, der produktspezifischen Kosten, der  Marketingkosten, der Bürokosten, der Geschäftsausstattung und der Maklerkosten.

Dabei müssen nicht alle Kostenarten bei der Unternehmensgründung anfallen. Hierbei werden die Kosten beim Firma gründen im ersten Geschäftsjahr als Kosten verbucht. Allerdings unterscheiden sich Gründungskosten von den Gründungsinvestitionen, welche dann teilweise erst über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Bei den Gründungskosten gehen die meisten Kosten direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ein. Hingegen werden Gründungsinvestitionen im Umlauf- und Anlagevermögen erfasst und über eine längere Zeit abgeschrieben. Sie mindern in der Folge den Unternehmensgewinn und direkt die damit verbundene Steuerlast. 

Zusätzlich besteht der Finanzbedarf eines Unternehmens nach der Unternehmensgründung natürlich auch aus den privaten Ausgaben und den laufenden Kosten des Unternehmens.

Hinweis:

Viele Bereiche beim Firma gründen lassen sich nicht unbedingt durch eine Eigenleistung bewältigen. Lassen sie sich beraten von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Firmenrecht zu Themen der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, den AGBs, zu Datenschutzerklärungen oder auch zum Eintrag ins Firmenbuch.

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