Von der Anmeldung bis zur endgültigen Eintragung einer Unionsmarke können mehrere Monate verstreichen. Dabei werden ca. 6 Monate benötigt, um die Prüfung der Marke durchzuführen, bevor sie veröffentlicht werden kann. Hierbei sind besonders das Überprüfen der Klassifizierung, die Recherche und die Übersetzung zeitaufwändig.
Wenn die Anmeldung der Unionsmarke abgeschlossen wurde und diese veröffentlicht wurde, folgt ein Widerspruchsverfahren. Dabei können Dritte innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke der Eintragung widersprechen. Hierbei kann ein Widerspruch begründet sein, wenn die neu eingetragene Marke einer bereits existierenden zu sehr ähnelt oder mit ihr identisch ist.
Ein Widerspruch gegen die Markeneintragung wird aktuell bei einer von fünf Anmeldungen eingelegt. Für den Fall, dass Widerspruch gegen eine Unionsmarkenanmeldung erhoben wird, müssen beide Parteien entsprechendes Beweismaterial zur Marke vorlegen können. Das Unionsmarken Patentamt entscheidet dann darüber, ob ein Widerspruch berechtigt ist oder eine Anmeldung bewilligt wird.
Ist kein Widerspruch eingelegt worden, wird die neue Unionsmarke eingetragen und im Unionsmarken Register veröffentlicht. Dabei werden mit der Bekanntmachung die andere Markeninhaber sowie auch die allgemeine Öffentlichkeit darüber informiert, dass die neu eingetragene Marke dem eingetragenen Markeninhaber gehört. Ferner erhält der neue Inhaber der Unionsmarke eine Eintragungsurkunde.