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Unionsmarke - So schützen Sie Ihre Marke europaweit

Kreis mit blauen Mitte Made in europa
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Mit einer Unionsmarke, früher auch als Gemeinschaftsmarke bekannt, kann man eine Marke in allen EU-Ländern gleichzeitig schützen. Dabei bedarf es für den Markenschutz nur einer einzigen Anmeldung. In diesem Beitrag wollen wir die Unionsmarke näher darstellen und ihre Vor-und Nachteile erläutern. 

Hierbei wollen wir auch wichtige Fragen in diesem Zusammenhang beantworten, wie z.B.: Was ist eine Unionsmarke? Was unterscheidet die Unionsmarke von anderen Markenanmeldungen? Wie macht man eine Unionsmarkenanmeldung? Wie hoch sind die Unionsmarken Gebühren? Wie lange ist eine Unionsmarke geschützt?

  • Die Unionsmarke bietet mit nur einer Markenanmeldung einen Markenschutz in allen EU Ländern
  • Die Unionsmarkenanmeldung findet zentral beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum statt
  • Die Anmeldung einer Unionsmarke ist im Vergleich zum nationalen Markenanmeldung deutlich kostengünstiger
  • Der Unionsmarkenanmeldung muss eine umfangreiche Unionsmarken Recherche vorausgehen
  • Die Dauer der Eintragung einer Unionsmarke dauert bis zu sechs Monaten
  • Nach einer erfolgreichen Eintragung ist die Unionsmarke zehn Jahren geschützt und kann im Anschluss beliebig oft verlängert werden
Inhaltsverzeichnis
Ausgewählte Anwälte für Markenrecht:

Was ist die Unionsmarke?

Durch die Anmeldung einer Unionsmarke (European Union Trademark), die früher auch Gemeinschaftsmarke genannt wurde, wird eine Marke auf internationaler Ebene im EU-Raum geschützt. Dabei kann sie als Alternative aber auch als Ergänzung zu einer nationalen Marke genutzt werden. 

Hierbei erfüllt die Unionsmarke ebenfalls die Funktion, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen von anderen zu unterscheiden und abzugrenzen und sich gegen Markenfälschung zu schützen. Generell bietet die Unionsmarke einen einheitlichen Rechtsschutz in allen Ländern der Europäischen Union. Jedoch selbst auch der ÖM Markenschutz bei der Unionsmarke eine ständige Nutzung der Marke voraus.

Seit der Überarbeitung der Regelungen zum Unionsmarkensystem erfolgt heute auch die Antragsstellung zur Anmeldung der Unionsmarke zentral über das EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum).

Die Unionsmarke im Vergleich zu anderen Marken

Grundsätzlich kann eine Markenanmeldung auf drei verschiedenen Wegen stattfinden. Neben eine Anmeldung auf nationaler Ebene ist eine Anmeldung auf europäischer Ebene (Unionsmarke) und auf internationaler Ebene möglich. 

Dabei meint die nationale Anmeldung eine Markeneintragung in einem Land. Hingegen bedeutet eine Anmeldung auf europäischer Ebene einen  Markenschutz für alle Länder der EU. Ferner kann durch eine internationale Anmeldung ein Markenschutz für ausgewählte Länder erreicht werden.

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Die Vorteile einer Unionsmarke im Vergleich zu anderen Markenanmeldungen

Will man eine Unionsmarke anmelden, so bietet dieser Markenschutz einige Vorteile:

Der einheitliche, EU-weite Markenschutz

Beim Unionsmarke anmelden erreicht man mit einer einzigen Anmeldung einen EU-weiten Markenschutz. Dabei wird durch den Beitritt weiterer Mitgliedsstaaten der Schutzbereich der Unionsmarke automatisch und ohne zusätzliche Kosten auf diese ausgedehnt.

Reduzierung des Verwaltungsaufwandes

Der EU-weite Schutz mit nur einer Anmeldung bedeutet einen erheblich reduzierten Verwaltungsaufwand. Dabei wird bei diesem vereinfachten Verfahren nur eine einzige Akte geführt bei einer einzigen zentralen Verwaltungsstelle in einer einzigen Verwaltungssprache.

Die geringe Kostenbelastung

Mit der einmaligen Anmeldung fällt auch nur eine einzige Anmeldegebühr an. Dabei sind die Kosten für die gleichzeitige Anmeldung in 28 Mitgliedsstaaten gering im Vergleich zu einer nationalen Markenanmeldung in nur einem Land. 

Hierbei fallen für die Anmeldung der Unionsmarke 1000 € in klassischen Verfahren und 850 € beim Unionsmarke online anmelden an. Allerdings gelten diese Preise nur für eine Warenklasse bei der Unionsmarke. Hingegen erhält man bei einer nationalen Markenanmeldung den Schutz für drei Warenklassen für ungefähr 300 €.

Der einheitliche Rechtsschutz

Die Unionsmarke bietet europaweit einen einheitlichen Rechtsschutz. Deshalb müssen Markenrechtsverletzungen nicht einzeln in jedem EU-Mitgliedsstaat verfolgt werden, sondern können mit einer einzigen Klage vor den Unionsmarkengerichten erhoben werden.

Hierfür existiert in jedem Mitgliedsstaat ein nationales Unionsmarkengericht, das Entscheidungen treffen kann, die dann in der gesamten EU  Gültigkeit haben.

Das Senioritätsprinzip

Durch die Anmeldung einer Unionsmarke kann man im Vergleich zu anderen Markenanmeldungen den Vorteil des Senioritätsprinzips nutzen. Dabei ist für den Markenschutz im jeweiligen Land nicht der Tag der Unionsmarkenanmeldung maßgeblich sondern der Tag der vorangegangenen nationalen Markenanmeldung. 

Hierbei hat man den entscheidenden Vorteil, eine nationale Marke ohne Prioritätsverlust in eine Unionsmarke umzuwandeln. Außerdem gilt dieser Vorteil auch bei einer eventuellen Rückumwandlung eine Unionsmarke in eine nationale Marke im entsprechenden Senioritätsland.

Vorteil der rechtserhaltenden Benutzung

Um die Gültigkeit eine Unionsmarke im gesamten EU-Raum zu erhalten, genügt  ihre Benutzung in einem einzigen EU-Mitgliedsland.

Die Nachteile der Unionsmarke im Vergleich zu anderen Markenanmeldungen

Neben den vielen Vorteilen der Unionsmarke sind nur wenige nennenswerte Nachteile vorhanden.

Die Einheitlichkeit der Schutzhindernisse

Die Einheitlichkeit der Unionsmarke bei der Markenanmeldung kann jedoch auch einen Nachteil darstellen. Für den Fall, dass die Unionsmarke in nur einen EU-Mitgliedsland als schutzunfähig gewertet wird oder grundsätzliche Schutzhindernisse Vorliegen, führt dies zum Verfall der Unionsmarke in der gesamten EU.

Einzelner Widerspruch führt zum Verfall der Unionsmarke

Der Markenschutz der Unionsmarke verfällt außerdem auch, wenn in nur einem Mitgliedsland ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren durchgeführt wird.

Der Nachweis der Unterscheidungskraft der Unionsmarke

Für den Fall, dass eine Unionsmarke  für einzelne Länder als schutzunfähig erklärt wurde, muss der Anmelder ggf. die erlangte Unterscheidungskraft durch Verkehrsdurchsetzung in jedem betroffenen Mitgliedsland einzeln nachweisen.

Die Anmeldung einer Unionsmarke

Um eine Marke als Unionsmarke eintragen lassen zu können, muss sie sich nach dem Markenrecht einerseits deutlich und objektiv darzustellen sein und sich von anderen eingetragenen Marken unterscheiden. 

Dabei ist es wichtig, dass noch keine ähnlichen Marken existieren, da sonst eine Markeneintragung abgelehnt werden würde. Deshalb ist es empfehlenswert, vor einer Anmeldung eine umfassende Unionsmarke Recherche durchzuführen. Dabei sollte man alle Markendatenbanken und auch Firmennamendatenbanken aller EU Mitgliedsländer berücksichtigen und auch die bereits eingetragenen Unionsmarken sowie internationale Marken einschließen. 

Zusätzlich ist es erforderlich, einen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Marke zu erstellen, um den Wert der Marke schützen zu können und eine Markenidentität aufbauen zu können.
Nach einer neuen Unionsmarkenverordnung ist es bei der Anmeldung nicht mehr notwendig, eine sogenannte „grafische Wiedergabe“ Letter of der Marke mit einzureichen.

Wie wird eine Unionsmarke eingetragen?

Um eine Marke als Unionsmarke eintragen zu können, muss sie sich zu einer Markenkategorie des EUIPO zuordnen lassen. Hierbei können Marken als Wörter, Buchstaben, Personennamen, Farben, Formen, Muster oder sogar Klänge eingetragen werden.

ACHTUNG! Vorkaufsrechte:

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann den Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht einräumen. Dabei ist die GmbH zu aktuellen Marktkonditionen zuerst an die bisherigen Gesellschafter zum Verkauf anzubieten. Deshalb sollte man bei der Geschäftsüberprüfung sicherstellen, dass diese Klausel das GmbH kaufen nicht verhindert.

Die Unionsmarke Gebühren für die Anmeldung

Generell ist eine Unionsmarkenanmeldung deutlich kostengünstiger als einzelne Anmeldungen der Marke in den EU Ländern. Dabei ist entsprechend anderen Markenanmeldungen das Unionsmarke online anmelden günstiger als die Anmeldung in Papierform. Zusätzlich ist die Eintragung und Veröffentlichung der Marke ein kostenloser Service des Amtes.

Markenschutz Kosten für die Anmeldung der Unionsmarke :

 

AnmeldungGebühr
Grundgebühr für eine Klasse (analog in Papierform)1.000 €
Grundgebühr für eine Klasse (Marke online anmelden)850 €
Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse50 €
Gebühr ab der dritten Waren- und Dienstleistungsklasse150 €
Hinweis:

In vielen Fällen ist eine zum Verkauf stehende GmbH ein direkter Konkurrent des Interessenten und dementsprechend wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen berücksichtigt. Dabei verhindert eine externe Unternehmensprüfung den Missbrauch offengelegter Informationen, indem dem Käufer nur anonyme Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht berät Sie zu den Anforderungen und Möglichkeiten einer solchen Betriebsprüfung.

Die Dauer und der Ablauf des Verfahrens zur Anmeldung einer Unionsmarke

Von der Anmeldung bis zur endgültigen Eintragung einer Unionsmarke können mehrere Monate verstreichen. Dabei werden ca. 6 Monate benötigt, um die Prüfung der Marke durchzuführen, bevor sie veröffentlicht werden kann. Hierbei sind besonders das Überprüfen der Klassifizierung, die Recherche und die Übersetzung zeitaufwändig.

Wenn die Anmeldung der Unionsmarke abgeschlossen wurde und diese veröffentlicht wurde, folgt ein Widerspruchsverfahren. Dabei können Dritte innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke der Eintragung widersprechen. Hierbei kann ein Widerspruch begründet sein, wenn die neu eingetragene Marke einer bereits existierenden zu sehr ähnelt oder mit ihr identisch ist.

Ein Widerspruch gegen die Markeneintragung wird aktuell bei einer von fünf Anmeldungen eingelegt. Für den Fall, dass Widerspruch gegen eine Unionsmarkenanmeldung erhoben wird, müssen beide Parteien entsprechendes Beweismaterial zur Marke vorlegen können. Das Unionsmarken Patentamt entscheidet dann darüber, ob ein Widerspruch berechtigt ist oder eine Anmeldung bewilligt wird.

Ist kein Widerspruch eingelegt worden, wird die neue Unionsmarke eingetragen und im Unionsmarken Register veröffentlicht. Dabei werden mit der Bekanntmachung die andere Markeninhaber sowie auch die allgemeine Öffentlichkeit darüber informiert, dass die neu eingetragene Marke dem eingetragenen Markeninhaber gehört. Ferner erhält der neue Inhaber der Unionsmarke eine Eintragungsurkunde. 

Wichtig:

Ein solches Mantel-Unternehmen kann nicht durch einen Asset Deal gekauft werden, da keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Sollte eine Mantel-Gesellschaft beim GmbH kaufen erworben werden, ist dies nur durch Share Deal möglich.

Wie lange ist eine Unionsmarke geschützt?

Nach der Registrierung und Veröffentlichung ist eine Unionsmarke nach der Markenrecht Schutzdauer für einen Zeitraum von zehn Jahren geschützt. Jedoch kann nach zehn Jahren eine Unionsmarken Verlängerung gegen eine Gebühr beliebig oft wiederholt werden. 

Für den Fall, dass die Unionsmarke jedoch mindestens fünf Jahre nicht genutzt wurde in den relevanten Waren- und Dienstleistungskategorien, kann die Unionsmarken Löschung durch Dritte beantragt werden.

Wie kann ein Anwalt für Firmenrecht bei der Eintragung der Unionsmarke helfen?

Ein Rechtsanwalt für Firmenrecht oder auch ein Anwalt für Markenrecht kann bei der Anmeldung einer Unionsmarke eine wichtige Stütze sein.

Dabei kann er die neben den Anmeldeformalitäten auch die wichtige Unionsmarke Recherche vornehmen. Ferner berät er seine Mandanten bei der Auswahl der richtigen Waren-und Dienstleistungsklassen und überwacht eine zügige Eintragung der Marke. 

Für den Fall, dass es zu einem Widerspruchsverfahren kommt, kann er die Durchsetzung der Eintragung der Unionsmarke wirkungsvoll vorantreiben. Erfahrene und spezialisierte Experten für Firmenrecht finden Sie schnell und einfach unter firmenrecht24.at.

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