Das Umgründungssteuergesetz bietet auch für die Unternehmensnachfolge einige Möglichkeiten, die eine steuerliche Entlastung des Übergebers bedeuten können. Dabei werden jedoch die Verschmelzung und die Umwandlung nach dem Umgründungssteuergesetz ausgeschlossen, da diese keine richtige Übergabe an eine Folgegeneration darstellen. Allerdings ist eine steuerlich günstige Situation für eine Unternehmensnachfolge gegeben, wenn man ein Einzelunternehmen in GmbH umwandeln will.
Dabei können Gewinne in eine GmbH eingebracht werden und zu einem späteren Zeitpunkt die GmbH Anteile verkauft oder verschenkt werden. Diese Form des Einbringens kann für Unternehmen mit Grundbesitz von Vorteil sein. Dabei können z. B. Grundstücke ins Privatvermögen übernommen werden, ohne dabei die stillen Reserven aufdecken zu müssen.
Diese wiederum können später dann an die GmbH vermietet oder verpachtet werden. Die realisierten Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung sind dabei nicht schädlich für die weiteren Begünstigungen beim Verkauf oder einer Schenkung der GmbH Anteile.
Jedoch hat eine Umgründung eines Einzelunternehmens des Übergebers mit seinem Nachfolger zu einer Personengesellschaft nur dann einen Vorteil, wenn der Nachfolger noch „auf Probe“ ist und die Voraussetzungen für die einkommensteuerlichen Begünstigungen noch nicht erfüllt.
Hierbei kann der Übergeber durch den steuerneutralen Zusammenschluss eine Betriebsübergabe vorbereiten und zu einem späteren Zeitpunkt die oben beschriebenen Vergünstigungen nach dem Umgründungssteuergesetz in Anspruch nehmen.