Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und damit eine juristisch eigenständige Person. Deshalb kann sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft (OG, KG etc.) kann eine GmbH jedoch auch nur durch eine Person gegründet werden.
Bei der GmbH Gründung müssen die Gesellschafter einer GmbH Geldbeiträge einbringen, die das GmbH Stammkapital bilden. Dabei beträgt das reguläre Stammkapital einer GmbH mindestens 35.000 Euro. Dabei muss die Hälfte des GmbH Stammkapitals bei der GmbH Gründung in bar aufgebracht werden und direkt bei der Gründung eingezahlt werden.
Seit März 2014 existiert zusätzlich die Möglichkeit, eine gründungsprivilegierte GmbH zu gründen. Hierbei ist nur ein GmbH Stammkapital und damit auch eine Haftungssumme der GmbH von 10.000 Euro notwendig für die GmbH Gründung, von dem ebenfalls bei Gründung nur die Hälfte (also 5.000 Euro) eingezahlt werden muss.
Jedoch kann diese GmbH nur 10 Jahre gründungsprivilegiert bleiben. Danach muss das GmbH Stammkapital auf die regulären 35.000 Euro aufgestockt werden und dann der Differenzbetrag zur Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden (zusätzlich 12.500 Euro).